AGB

Zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Erlebnis Waldegg gelten als Akzeptiert, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Erlebnis Waldegg schriftlich bestätigt werden.

Angebote des Erlebnis Waldegg

Das Erlebnis Waldegg verkauft alle Dienstleistungen und Produkte eines Gastrobetriebes an Kunden welche zu Besuch kommen.
Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine langfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt.


Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Kunde Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.


Eine Offerte ist 30 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle mit der Offerte abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben Eigentum des Erlebnis Waldegg. Angaben, welche vom Lieferant als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen.


Eine Offerte wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail, oder in persönlichem Gespräch erklärt. Das Erlebnis Waldegg bestätigt die Annahme schriftlich, per Fax oder E-Mail.

Termine

Das Erlebnis Waldegg verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Leistungen an den in der Auftragsbestätigung festgelegtem Terminen zu erbringen, während der Kunde sich verpflichtet, diese Leistungen abzunehmen und zu bezahlen. 
Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Erlebnis Waldegg liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.


Das Erlebnis Waldegg, wie auch die Kunden verpflichten sich, über Verzögerungen so rasch wie möglich zu informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach den Grundsätzen im Gastgewerbe berechnet.

Vertragserfüllung

Für Umfang und Ausführung der Leistung ist die Auftragsbestätigung massgebend.
 Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Leistung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Lieferanten.


Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Die Mehrwertsteuer ist inbegriffen. Die Kunde ist verpflichtet, im Normalfall bar oder mit Kreditkarten zu bezahlen. Bezahlt der Kunde per Rechnung, wird der ganze Betrag 30 Tage nach der Lieferung fällig.

Alle Kosten werden ohne Abzug fällig. 
Das Erlebnis Waldegg ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.
 Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist das Erlebnis Waldegg berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.
 Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt.

Das Erlebnis Waldegg verpflichtet sich zur Sorgfalt und erbringt die Leistungen in einer guten Qualität. Es verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl der Produkte.

Bei Mängeln an den erbrachten Leistungen gelten die Grundsätze des Gastgewerbes.

Technische Einrichtungen und Anschlüsse

Soweit das Erlebnis Waldegg für den Veranstalter auf dessen Veranlassung hin technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt das Erlebnis Waldegg im Namen, in Vollmacht, und für Rechnung des Veranstalters.

Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe. Er stellt das Erlebnis Waldegg von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.


Die Verwendung von eignen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Erlebnis Waldegg bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Erlebnis Waldgg gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Erlebnis Waldegg diese nicht zu vertreten hat.

Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Erlebnis Waldegg pauschal erfassen und berechnen.


Störungen an vom Erlebnis Waldegg zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt.
 Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das Entfernen, darf das Erlebnis Waldegg die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Erlebnis Waldegg für die Dauer des Verbleibs Raummiete in Höhe von dementsprechende Raumes zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Erlebnis Waldegg der eines höheren Schadens vorbehalten.